Neue Vorgaben zur Gebäudeautomation: Was Hotels bis 2029 wissen sollten
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz enthält eine Änderung, die in der öffentlichen Diskussion bislang wenig Beachtung findet – für Hotels aber besonders relevant ist.
Bis zum 31. Dezember 2029 müssen Nichtwohngebäude grundsätzlich mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden, wenn die Nennleistung ihrer Heizungsanlage, kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage, Klimaanlage oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mehr als 70 kW beträgt.
70 kW sind für ein Hotel keine besonders hohe Anlagenleistung. Entsprechend dürfte die Regelung für einen großen Teil der Hotels relevant sein.

Was muss das System können?
Gefordert ist nicht einfach nur ein digitaler Energiezähler. Das System muss unter anderem:
die Verbräuche der Hauptenergieträger und der gebäudetechnischen Systeme kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren,
die Daten über eine frei konfigurierbare Schnittstelle für eine herstellerunabhängige Auswertung bereitstellen,
Anforderungswerte für die Energieeffizienz aufstellen,
Effizienzverluste der Gebäudetechnik erkennen,
den Betreiber auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz hinweisen und
die Raumklimaqualität überwachen.
Das Ziel geht damit über eine reine Verbrauchserfassung hinaus: Der Betreiber soll erkennen können, wo Energie verbraucht wird, wo die Gebäudetechnik ineffizient arbeitet und wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Muss ein Hotel deshalb jetzt investieren?
Nicht zwangsläufig.
Zunächst läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029. Zudem sieht das Gesetz Ausnahmen vor, wenn die erforderliche Ausrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Eine besondere Übergangsregelung gibt es außerdem für bestehende Nichtwohngebäude, in denen in den drei Jahren vor dem 1. Januar 2027 bereits ein Gebäudeautomatisierungs- und Gebäudesteuerungssystem eingebaut wurde, das die neuen Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt. Für dessen Nachrüstung gilt eine längere Frist.
Deshalb wäre es falsch, allein aufgrund der neuen Regelung jetzt vorschnell neue Technik zu bestellen.
Trotzdem sollte man die Regelung schon heute kennen
Anders sieht es aus, wenn in den kommenden Jahren ohnehin in die Gebäudetechnik investiert wird.
Wer beispielsweise Zähler nachrüstet, eine Gebäudeleittechnik erneuert oder Heizungs-, Lüftungs- oder Klimatechnik modernisiert, sollte die Anforderungen für 2029 bereits bei der Planung berücksichtigen.
Sonst besteht das Risiko, heute in eine Lösung zu investieren, die später erweitert oder teilweise ersetzt werden muss.
Die sinnvolle Frage lautet daher nicht unbedingt:
„Was muss ich wegen 2029 heute kaufen?“
Sondern:
„Welche Investitionen stehen ohnehin an – und wie plane ich sie so, dass sie zu den kommenden Anforderungen passen?“
Energiemanagement ist nicht gleich Gebäudeautomation
Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt für Gebäude über 70 kW kein zertifiziertes Energiemanagementsystem, beispielsweise nach ISO 50001, vor. Gefordert wird ein System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung mit bestimmten Funktionen zur Überwachung, Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs.
In der Praxis werden allerdings sehr unterschiedliche Systeme als „Energiemanagementsystem“ angeboten. Eine reine Verbrauchsvisualisierung ist etwas anderes als ein System, das zusätzlich Effizienzverluste erkennt, verschiedene gebäudetechnische Anlagen einbindet und aktiv zur Optimierung des Betriebs genutzt werden kann.
Für Hotels lohnt es sich deshalb, nicht nur zu fragen, ob ein Energiemanagement vorhanden ist, sondern was dieses System tatsächlich kann.
Und noch eine weitere Neuerung wird für Hotels relevant: Das Gebäudemodernisierungsgesetz stellt für Nichtwohngebäude über 70 kW zusätzliche Anforderungen an die automatische Beleuchtungssteuerung.
Welche Anforderungen genau gelten, welche Ausnahmen und Übergangsregelungen vorgesehen sind und was die neue Vorgabe zur Beleuchtung bedeutet, haben wir in unseren Hintergrundinformationen zusammengefasst.


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